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Drei Rechtsanwälte

DR. ALBRECHT NEUMANN
Rechtsanwalt, Kanzleigründer

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Saarbrücken und Freiburg
  • Promotion in Saarbrücken
  • Referendariat am LG Saarbrücken
  • Volljurist seit 1968
  • Rechtsanwalt in diversen Wirtschaftsrechtskanzleien
  • Kanzleigründung 1985
  • Referententätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschafts- und Handelsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Erbrecht

Interessenschwerpunkte

  • EDV- und Computerrecht
  • Energierecht

Korrespondenzsprache

  • Deutsch
  • Französisch

 

 

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