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OWi-Recht (Bußgeldrecht)

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Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Vorwürfen

Im OWi-Recht (OWi: Ordnungswidrigkeit) beraten und vertreten wir Mandanten, wenn ihnen Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden. Dazu gehören vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstöße, aber auch Trunkenheitsfahrten (soweit diese nicht strafrechtlich relevant sind).

Wir überprüfen dabei Geschwindigkeitsmessungen – insbesondere ob entsprechende Anlagen geeicht sind und ob das benutzende Personal ausreichend geschult ist sowie verschiedene andere Gesichtspunkte, die nach Akteneinsicht überprüft werden können.

Gegebenenfalls legen wir für Sie Einspruch gegen Bußgeldbescheide ein oder fertigen Stellungnahmen nach der Versendung von Anhörungsbögen. Auch wenn nur Verwarnungsgelder im Raume stehen, können wir aktiv für Sie werden.

Besonders bei führerscheinrechtlichen Maßnahmen – wie zum Beispiel bei der Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische-Untersuchung) oder einer angedrohten/verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis – können wir umfangreich für Sie tätig werden. Dies gehört dann formal allerdings zum Bereich des Verwaltungsrechts/öffentlichen Rechts. Wenn Sie Fragen hierzu haben, dann können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Punkteabbau

Wir zeigen unseren Mandanten gerne, wie sie sich vor Einträgen ins Verkehrszentralregister in Flensburg schützen können. Sollten im Verkehrszentralregister bereits Punkte eingetragen sein, können diese mit Hilfe von Seminaren reduziert werden – unsere Experten wissen, wie es geht, und beraten Sie gerne dazu, wie und in welchen Zeiträumen Eintragungen ins Verkehrszentralregister getilgt werden können.

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